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Rauchwarnmelder




Rauchwarnmelder-Service:

  • Wartung von Rauchwarnmelder (Rauchmelder).
  • Verkauf und Beratung zum Thema Rauchwarnmelder.
  • Montage von Rauchwarnmeldern.
  • weitere Leistungen auf Anfrage



Achtung - Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen!

 


Einbaupflicht:

  • für Neu- und Umbauten ab 01.04.2013
  • für bestehende Wohnungen bis 31.12.2016


Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in allen:

  • Schlafräumen
  • Kinderzimmern
  • Fluren, die als Rettungs- oder Fluchtweg genutzt werden


Verantwortlich:

  • für den Kauf und den Einbau: der Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft und Wartung: der Bewohner der Wohneinheit


Wir informieren und unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung der Rauchmelderpflicht.

Wir sind ausgebildete Fachkräfte für Rauchwarnmelder nach DIN 14676.
 

Hier geht´s zu unseren aktuellen Rauchwarnmelder-Angeboten